Norm
AngG §16 IIIRechtssatz
§ 16 AngG schafft keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Remuneration. Ausschluß eines vor dem Tage der üblichen Auszahlung ausscheidenden Angestellten von einer freiwillig vom Dienstgeber gewährten Gratifikation.Paragraph 16, AngG schafft keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Remuneration. Ausschluß eines vor dem Tage der üblichen Auszahlung ausscheidenden Angestellten von einer freiwillig vom Dienstgeber gewährten Gratifikation.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Vergütung, Prämie, Zuschuß, Zuwendung, Belohnung, Beschränkung, Einschränkung, Entgelt, Lohn, Gehalt, Auflösung, Dienstverhältnis, UnverbindlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0028218Dokumentnummer
JJR_19690520_OGH0002_0040OB00025_6900000_001