Norm
ABGB §863 BRechtssatz
Stillschweigende Genehmigung einer Vollmachtüberschreitung. Wenn der Gegner behauptet, mit dem Ehemann als dem Vertreter der Ehefrau eine über den Rahmen der Vertretungsmacht des Ehemannes ( § 1238 ABGB ) hinausgehende Vereinbarung abgeschlossen zu haben, muß die angeblich Vertretene der ihr mitgeteilten Vereinbarung widersprechen, wenn sie sie wegen Mangels der Vollmacht nicht gegen sich gelten lassen will.Stillschweigende Genehmigung einer Vollmachtüberschreitung. Wenn der Gegner behauptet, mit dem Ehemann als dem Vertreter der Ehefrau eine über den Rahmen der Vertretungsmacht des Ehemannes ( Paragraph 1238, ABGB ) hinausgehende Vereinbarung abgeschlossen zu haben, muß die angeblich Vertretene der ihr mitgeteilten Vereinbarung widersprechen, wenn sie sie wegen Mangels der Vollmacht nicht gegen sich gelten lassen will.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0014141Dokumentnummer
JJR_19690611_OGH0002_0050OB00160_6900000_001