Rechtssatz
Möglichkeit zur Geltendmachung neuer Schmerzengeldansprüche, wenn bei Abschluss eines Vergleiches nach seiner Entstehungsgeschichte und seinem Wortlaut die Geltendmachung weiterer Schmerzengeldansprüche vorbehalten wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0031035Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.05.2022