RS OGH 1969/6/25 3Ob66/69

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Veröffentlicht am 25.06.1969
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Norm

EO §219 Abs1
KO §119

Rechtssatz

Wurde eine Leibrente zu Unrecht aus der Konkursmasse statt aus der Sondermasse (= mit der Leibrente belastete versteigerte Liegenschaft) bezahlt, so können die nachfolgenden Buchberechtigten hiedurch nicht begünstigt werden, sondern es sind die betreffenden für die Rente bezahlten Beträge der Masse zu Gunsten der Massegläubiger zuzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 66/69
    Entscheidungstext OGH 25.06.1969 3 Ob 66/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0003366

Dokumentnummer

JJR_19690625_OGH0002_0030OB00066_6900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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