Norm
AngG §23 Abs5 VRechtssatz
Auch das ASVG kennt keine "gesetzlichen Mindestleistungen" mehr (vgl die Vorbemerkungen zu § 292 ASVG in Gehrmann - Rudolph - Teschner). § 23 Abs 5 AngG ist daher, soweit er die Anrechnung von Beträgen, welche die gesetzlichen Mindestleistungen übersteigen, gestattet, derzeit unanwendbar.Auch das ASVG kennt keine "gesetzlichen Mindestleistungen" mehr vergleiche die Vorbemerkungen zu Paragraph 292, ASVG in Gehrmann - Rudolph - Teschner). Paragraph 23, Absatz 5, AngG ist daher, soweit er die Anrechnung von Beträgen, welche die gesetzlichen Mindestleistungen übersteigen, gestattet, derzeit unanwendbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Abfertigung, Versicherung, Angestellte, Berechnung, Bemessung, Einrechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Anwendungsbereich, GeltungsbereichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0028712Dokumentnummer
JJR_19690627_OGH0002_0040OB00036_6900000_002