RS OGH 2015/4/9 2Ob148/69, 2Ob127/81, 2Ob31/15w

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Veröffentlicht am 03.07.1969
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Rechtssatz

Ein elfjähriges Kind, das mit behördlicher Bewilligung ein Fahrrad lenkt, ist hinsichtlich seines Verschuldens an einem Verkehrsunfall nicht wie ein mündiger Minderjähriger zu behandeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0027768

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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