Rechtssatz
Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenlenkers, der unter Mißachtung eines Fahrverbotes vor einer unübersichtlichen Kurve nicht am rechten Fahrbahnrand fährt und mit einem fast dreizehnjährigen Rodelfahrer zusammenstößt, der unter Mißachtung des Rodelverbotes nach § 87 StVO mit überhöhter Geschwindigkeit in die Kurve fährt, obwohl er weiß, daß er mit Gegenverkehr zu rechnen hat.Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenlenkers, der unter Mißachtung eines Fahrverbotes vor einer unübersichtlichen Kurve nicht am rechten Fahrbahnrand fährt und mit einem fast dreizehnjährigen Rodelfahrer zusammenstößt, der unter Mißachtung des Rodelverbotes nach Paragraph 87, StVO mit überhöhter Geschwindigkeit in die Kurve fährt, obwohl er weiß, daß er mit Gegenverkehr zu rechnen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0027753Dokumentnummer
JJR_19690704_OGH0002_0020OB00193_6900000_001