RS OGH 2008/10/8 4Ob540/69 (4Ob541/69), 1Ob193/98h, 9Ob30/08i

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Veröffentlicht am 15.07.1969
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Rechtssatz

Wird die Klage auf eine einverständliche Grenzfestsetzung gestützt, finden die Vorschriften der §§ 850 ff ABGB kein Anwendung. Ein solcher Anspruch ist im Streitverfahren auszutragen.Wird die Klage auf eine einverständliche Grenzfestsetzung gestützt, finden die Vorschriften der Paragraphen 850, ff ABGB kein Anwendung. Ein solcher Anspruch ist im Streitverfahren auszutragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0015852

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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