Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob dem Dotierungspflichtigen zugemutet werden kann, von seinem Einkommen nennenswerte Ersparnisse zu machen bzw ohne empfindliche Einschränkung seines Lebensstandards einen Teil seines Einkommens durch eine gewisse Zeit und in Form einer Rente (vgl ZBl 1918/186) der Tochter als Heiratsgut zuzuwenden, kommt es auf die berechtigten sozialen Anschauungen der Bevölkerungsschichte an, der der Dotierungspflichtige angehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0022614Dokumentnummer
JJR_19690731_OGH0002_0050OB00168_6900000_002