Norm
ABGB §871 ARechtssatz
Eine allgemeine Abfindungserklärung, die nach einem Vergleich durch Unterfertigung eines nicht durchgelesenen Formulars abgegeben wird, kann unter den allgemeinen Voraussetzungen wegen Irrtums angefochten werden, wenn noch vor Auszahlung des Vergleichsbetrages darauf hingewiesen wird, daß sich der Vergleich nur auf einzelne der offenen Ansprüche beziehen soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0014939Dokumentnummer
JJR_19690904_OGH0002_0020OB00216_6900000_001