Norm
ABGB §1295 IIf7aRechtssatz
Bei Zuerkennung von über den gesetzlichen Zinsfluß hinausgehenden Zinsen eines Bankkredites braucht auf die Frage, aus welchen Gründen das Bankdarlehen aufgenommen wurde, und ob es im konkreten Fall wegen Zahlungsverzuges des Beklagten nicht vermindert werden konnte, nicht eingegangen zu werden. Es entspricht allgemeiner Erfahrung, daß von einem Kaufmann mit zu verzinsendem Fremdgeld nur gearbeitet wird, wenn die Einsetzung eigenen Kapitals zur Erzielung eines maximalen Unternehmergewinnes nicht möglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0023858Dokumentnummer
JJR_19690916_OGH0002_0080OB00177_6900000_001