RS OGH 2013/7/4 4Ob572/69, 8Ob261/75, 7Ob590/77, 7Ob192/01p, 6Ob66/13v

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Veröffentlicht am 16.09.1969
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Rechtssatz

Wer aus einem formlosen Versprechen eine Leistung verlangt, muss behaupten und beweisen, dass es sich um ein entgeltliches Geschäft und nicht um eine Schenkung handle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0019281

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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