Norm
ABGB §1098 IIdRechtssatz
Wird ein Kiosk samt angrenzender Bodenfläche zur Ausübung des Gemischtwarenhandels und Gastgewerbes in Bestand gegeben, so hat der Bestandgeber dem Bestandnehmer zu gestatten, mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar an die Betriebsstätte heranzufahren und dort in einer den übrigen Verkehr nicht behindernden Weise zu parken.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0024911Dokumentnummer
JJR_19690924_OGH0002_0070OB00146_6900000_001