Norm
EO §79Rechtssatz
Ein Schiedsspruch, der auf Grund einer Vereinbarung zwischen einem österreichischen und einem britischen Unternehmen von einem englischen Schiesgericht gefällt werden soll, ist auch in Österreich vollstreckbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Mehrseitige Abkommen Genfer Protokoll über die Schiedsklauseln (BGBl 1928/57); Genfer Abkommen betreffend die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl 1930/343)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0002345Dokumentnummer
JJR_19690930_OGH0002_0040OB00331_6900000_001