Norm
ABGB §1091 DRechtssatz
Ein Pachtvertrag über eine in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Nebenbetrieb geführte Spiritusbrennerei bedarf der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung. Ist aber - weil das Vertragsverhältnis längst beendet ist - keiner der Vertragspartner gewillt, wegen einer solchen Genehmigung an die Grundverkehrskommission heranzutreten, ist von der Ungültigkeit des Vertrages auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0038482Dokumentnummer
JJR_19691007_OGH0002_0080OB00182_6900000_003