Norm
ABGB §1018Rechtssatz
Die von einem nicht voll geschäftsfähigen Bevollmächtigten (hier: Zwanzigjährigen Sohn des Geschäftsinhabers) abgegebene Willenserklärung ist für den Machtgeber wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0025176Dokumentnummer
JJR_19691007_OGH0002_0080OB00143_6900000_001