Rechtssatz
Es verstößt gegen § 298 ZPO, wenn das Gericht in die von einer Partei vorgelegten Urkunden Einsicht nimmt, der Gegenpartei aber diese Einsicht verweigert.Es verstößt gegen Paragraph 298, ZPO, wenn das Gericht in die von einer Partei vorgelegten Urkunden Einsicht nimmt, der Gegenpartei aber diese Einsicht verweigert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0040391Dokumentnummer
JJR_19691014_OGH0002_0040OB00346_6900000_001