RS OGH 1969/10/21 8Ob208/69

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Veröffentlicht am 21.10.1969
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Norm

HGB §377 B

Rechtssatz

Die erst fünf Tage nach Erhalt der Lieferung einer größeren Anzahl von Christbäumchen erstattete Mängelrüge des Christbaumhändlers ist nicht als unverzügliche Rüge im Sinne des § 377 HGB anzusehen.Die erst fünf Tage nach Erhalt der Lieferung einer größeren Anzahl von Christbäumchen erstattete Mängelrüge des Christbaumhändlers ist nicht als unverzügliche Rüge im Sinne des Paragraph 377, HGB anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 208/69
    Entscheidungstext OGH 21.10.1969 8 Ob 208/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0062384

Dokumentnummer

JJR_19691021_OGH0002_0080OB00208_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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