RS OGH 1969/11/5 5Ob227/69

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Veröffentlicht am 05.11.1969
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Norm

ABGB §1016

Rechtssatz

Wer trotz Kenntnis des ohne Vollmacht in seinem Namen abgeschlossenen (Kaufvertrages) Vertrages der Abfassung und Versendung eines wiederum in seinem Namen gestellten Stundungsansuchen hinsichtlich des Kaufpreises zustimmt, genehmigt den Vertrag nachträglich und muß ihn gegen sich gelten lassen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 227/69
    Entscheidungstext OGH 05.11.1969 5 Ob 227/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0025434

Dokumentnummer

JJR_19691105_OGH0002_0050OB00227_6900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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