Norm
WWG §25Rechtssatz
Der erste Teil des Tatbestandes nach § 25 WWG ist schon dann erfüllt, wenn Fondsmittel nicht zur Bezahlung jener Rechnungen verwendet werden, für die sie rechtswirksam zugewiesen sind.Der erste Teil des Tatbestandes nach Paragraph 25, WWG ist schon dann erfüllt, wenn Fondsmittel nicht zur Bezahlung jener Rechnungen verwendet werden, für die sie rechtswirksam zugewiesen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0082919Dokumentnummer
JJR_19691121_OGH0002_0100OS00165_6900000_001