Norm
ABGB §1313a IIIfRechtssatz
Der mit der Reparatur beauftragte Unternehmer ist dem Schädiger gegenüber Erfüllungsgehilfe gemäß § 1313 a ABGB des Geschädigten als Auftraggebers.Der mit der Reparatur beauftragte Unternehmer ist dem Schädiger gegenüber Erfüllungsgehilfe gemäß Paragraph 1313, a ABGB des Geschädigten als Auftraggebers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0028848Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011