Rechtssatz
Die Nebenintervention auf Seite des Beklagten, abgeleitet bloß von dem rechtlichen Interesse an dem Bestehen einer im Prozess eingewendeten Gegenforderung, ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0033879Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2014