RS OGH 2026/1/28 2Ob387/69; 3Ob30/02m; 7Ob72/03v; 3Ob243/13a; 8ObA80/15w; 1Ob73/18v; 8Ob158/18w; 6Ob

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Veröffentlicht am 18.12.1969
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Rechtssatz

Hat das Erstgericht über ein Geständnis nach § 266 ZPO und die von ihm erfassten Tatsachen keinerlei Feststellungen getroffen, dann darf das Berufungsgericht selbst dieses Geständnis verwerten.Hat das Erstgericht über ein Geständnis nach Paragraph 266, ZPO und die von ihm erfassten Tatsachen keinerlei Feststellungen getroffen, dann darf das Berufungsgericht selbst dieses Geständnis verwerten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0040101

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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