Norm
StPO §57 ARechtssatz
Auf die Nichtbeachtung der Vorschrift des § 57 StPO allein ist keine Nichtigkeit gesetzt.Auf die Nichtbeachtung der Vorschrift des Paragraph 57, StPO allein ist keine Nichtigkeit gesetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0096958Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009