RS OGH 1970/1/14 5Ob305/69

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Veröffentlicht am 14.01.1970
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Norm

ABGB §879 BIIo
VerG §1

Rechtssatz

Die Einwendung des auf Zahlung des Mitgliedsbeitrages belangten Vereinsmitgliedes, der klagende Verein erfüllt den Vereinszweck nicht, die Mitgliedsbeiträge würden zweckwidrig verwendet, beeinträchtigt die Verpflichtung des Mitgliedes, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, nicht. Die Forderung nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages ist in einem solchen Fall nicht sittenwidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0024819

Dokumentnummer

JJR_19700114_OGH0002_0050OB00305_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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