Norm
ABGB §879 BIIoRechtssatz
Die Einwendung des auf Zahlung des Mitgliedsbeitrages belangten Vereinsmitgliedes, der klagende Verein erfüllt den Vereinszweck nicht, die Mitgliedsbeiträge würden zweckwidrig verwendet, beeinträchtigt die Verpflichtung des Mitgliedes, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, nicht. Die Forderung nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages ist in einem solchen Fall nicht sittenwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0024819Dokumentnummer
JJR_19700114_OGH0002_0050OB00305_6900000_001