Norm
ABGB §1323 C2Rechtssatz
Bei Ansprüchen auf Ersatz der merkantilen Wertminderung besteht ein Anspruch auf Ersatz der die gesetzlichen Verzugszinsen übersteigenden Schadens nur bei Vorsatz oder auffallender Sorglosigkeit, weil die Inanspruchnahme von Fremdkapital zur Schadensbehebung nicht in Frage kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0030396Dokumentnummer
JJR_19700115_OGH0002_0020OB00358_6900000_002