Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Ist eine Fahrt als Ausübung eines öffentlichen Amtes anzusehen, dann ist es nicht wesentlich, ob das Organ, das den eigentlichen Hoheitsakt zu erledigen hatte, den Wagen selbst fährt oder die Lenkung jemand anderem überläßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0050162Dokumentnummer
JJR_19700115_OGH0002_0020OB00396_6900000_002