Norm
StVO §3 CaRechtssatz
Ob ein Straßenbenützer als "Kind" im Sinne des § 3 StVO anzusehen ist, hängt wesentlich vom äußeren Erscheinungsbild im Einzelfall ab.Ob ein Straßenbenützer als "Kind" im Sinne des Paragraph 3, StVO anzusehen ist, hängt wesentlich vom äußeren Erscheinungsbild im Einzelfall ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074076Dokumentnummer
JJR_19700115_OGH0002_0020OB00379_6900000_001