RS OGH 1970/1/20 IVZR220/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1970
beobachten
merken

Norm

ABGB §1497 I
ABGB §1497 III
ABGB §1502

Rechtssatz

Zur Frage, ob die Vollmacht des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers zur Schadensregulierung und Prozeßführung auch die Ermächtigung einschließt, die Zustellung einer gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Klage mit Wirkung für und gegen diesen entgegenzunehmen. Bei einem haftungsrechtich einfach zu beurteilenden Unfall mit hohem Schaden, über dessen Regulierung zwischen dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer des nach Übersee verzogenen Schädigers bis zur Klageerhebung ununterbrochene Verhandlungen stattgefunden haben, verstößt die Berufung auf einen zwischenzeitlich eingetretenen Ablauf der Verjährungsfrist des § 852 BGB gegen Treu und Glauben. Veröff: VersR 1971,439

Schlagworte

*D*, Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1970:RS0103047

Dokumentnummer

JJR_19700120_AUSL000_0040ZR00220_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten