RS OGH 1970/1/27 8Ob3/70, 7Ob143/70, 7Ob116/72, 1Ob622/77, 1Ob531/85, 7Ob526/96

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Veröffentlicht am 27.01.1970
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Norm

ABGB §897

Rechtssatz

Daß eine zur Bedingung gemachte Tatsache mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten wird, berechtigt noch nicht zum Abstehen vom Vertrag, wenn das weitere Zuwarten keine unzumutbare Belastung bedeutet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0017401

Dokumentnummer

JJR_19700127_OGH0002_0080OB00003_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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