Norm
USchG §1 Abs1Rechtssatz
An der tatbildmäßigen Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht ändert sich nichts, wenn die gemäß dem ABGB subsidiär gesetzlich unterhaltspflichtige außereheliche Kindesmutter eine "Zahlungsvereinbarung mit der Gemeinde Wien" - ein vertragsähnliches Verhältnis - nicht erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0076343Dokumentnummer
JJR_19700127_OGH0002_0100OS00177_6900000_001