RS OGH 1970/2/3 8Ob6/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.1970
beobachten
merken

Norm

ABGB §891

Rechtssatz

Bei Bevollmächtigung eines Verteidigers in der Hauptverhandlung durch zwei wegen zusammenhängender Straftaten angeklagte Ehegatten ist Solidarverpflichtung anzunehmen, besonders wenn der eine Gattenteil, wie dem Verteidiger bekannt, vermögenslos und einkommenslos ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 6/70
    Entscheidungstext OGH 03.02.1970 8 Ob 6/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0017351

Dokumentnummer

JJR_19700203_OGH0002_0080OB00006_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten