Norm
ABGB §891Rechtssatz
Bei Bevollmächtigung eines Verteidigers in der Hauptverhandlung durch zwei wegen zusammenhängender Straftaten angeklagte Ehegatten ist Solidarverpflichtung anzunehmen, besonders wenn der eine Gattenteil, wie dem Verteidiger bekannt, vermögenslos und einkommenslos ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0017351Dokumentnummer
JJR_19700203_OGH0002_0080OB00006_7000000_001