Norm
ABGB §863 CVRechtssatz
Ein nach stillschweigender Genehmigung des Vertragsabschlusses durch den Dritten vom Käufer zu Unrecht geltendgemachter Vollmachtsmangel hat auf den Beginn der Verjährungsfrist keinen Einfluß. In diesem Fall tritt keine Verlängerung dieser Frist durch doloses Verhalten des Käufers ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0014224Dokumentnummer
JJR_19700217_OGH0002_0080OB00031_7000000_001