Norm
ABGB §1486Rechtssatz
Die Verjährung des Kaufpreises nach § 1486 ABGB beginnt nicht vor der Lieferung der Ware (Klang, Kommentar 2.Auflage zu § 1486 ABGB S 623, bei Anmerkung 34); die Rücksendung der gelieferten Ware durch den Käufer hat auf die Kaufpreisverjährung keinen Einfluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0034244Dokumentnummer
JJR_19700217_OGH0002_0080OB00031_7000000_002