Rechtssatz
§ 80 Abs 1 VersVG spricht zwar die Vermutung aus, dass die Versicherung als für eigene Rechnung genommen gilt, wenn sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt. Diese Vermutung ist aber - entsprechend den Umständen - leicht widerlegbar.Paragraph 80, Absatz eins, VersVG spricht zwar die Vermutung aus, dass die Versicherung als für eigene Rechnung genommen gilt, wenn sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt. Diese Vermutung ist aber - entsprechend den Umständen - leicht widerlegbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0080889Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.11.2023