Rechtssatz
Der vom Erstgericht gemäß § 8 ZPO bestellte Kurator ist hinsichtlich des Beschlusses, womit seine Bestellung vom Rekursgericht aufgehoben wurde, zum Rekurs legitimiert.Der vom Erstgericht gemäß Paragraph 8, ZPO bestellte Kurator ist hinsichtlich des Beschlusses, womit seine Bestellung vom Rekursgericht aufgehoben wurde, zum Rekurs legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0035276Dokumentnummer
JJR_19700225_OGH0002_0060OB00042_7000000_001