RS OGH 1970/2/25 6Ob42/70

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Veröffentlicht am 25.02.1970
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Rechtssatz

Der vom Erstgericht gemäß § 8 ZPO bestellte Kurator ist hinsichtlich des Beschlusses, womit seine Bestellung vom Rekursgericht aufgehoben wurde, zum Rekurs legitimiert.Der vom Erstgericht gemäß Paragraph 8, ZPO bestellte Kurator ist hinsichtlich des Beschlusses, womit seine Bestellung vom Rekursgericht aufgehoben wurde, zum Rekurs legitimiert.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 42/70
    Entscheidungstext OGH 25.02.1970 6 Ob 42/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0035276

Dokumentnummer

JJR_19700225_OGH0002_0060OB00042_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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