Norm
ABGB §1295 Ia5Rechtssatz
Schadensberechnung, wenn eine Schadenskomponente durch Einsatz unverhältnismäßig hohen Kapitalaufwandes behoben und dadurch zugleich auf einem anderen Sektor eine Schadensminderung verhältnismäßig geringen Umfanges bewirkt wird (hier: Verkürzung der "Stehzeit" eines Lastkraftwagens durch Einbau eines teureren - neuen Motors, statt den alten Motor reparieren zu lassen; kein Ersatz eines "fiktiven" Verdienstentganges).
Entscheidungstexte
Schlagworte
LkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0022757Dokumentnummer
JJR_19700226_OGH0002_0010OB00244_6900000_002