Norm
DHG §2Rechtssatz
Von einer entschuldbaren Fehlleistung nach § 2 Abs 2 DHG kann bei einem vorsätzlichen Betrug mit einer Schadenshöhe von dreißigtausend Schilling nicht gesprochen werden.Von einer entschuldbaren Fehlleistung nach Paragraph 2, Absatz 2, DHG kann bei einem vorsätzlichen Betrug mit einer Schadenshöhe von dreißigtausend Schilling nicht gesprochen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0054724Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2017