Norm
ABGB §1486 Z1Rechtssatz
Die entgeltliche Übernahme der Garantie, daß für an einem bestimmten Gerät auftretende Schäden unverzüglich für allerdings gesondert zu bezahlende - Reparatur gesorgt wird, ist eine sonstige Leistung im Sinne des § 1486 Z 1 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0034311Dokumentnummer
JJR_19700303_OGH0002_0080OB00045_7000000_001