Norm
EO §397Rechtssatz
Daß im Widerspruch gegen eine eV Gründe geltend gemacht werden, die einen Aufhebungsantrag nach § 399 EO rechtfertigen würden, ersetzt nicht einen solchen Antrag, der ausdrücklich zu stellen ist.Daß im Widerspruch gegen eine eV Gründe geltend gemacht werden, die einen Aufhebungsantrag nach Paragraph 399, EO rechtfertigen würden, ersetzt nicht einen solchen Antrag, der ausdrücklich zu stellen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005886Dokumentnummer
JJR_19700303_OGH0002_0080OB00050_7000000_001