RS OGH 1970/3/3 8Ob50/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1970
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Norm

EO §397
EO §398
EO §399

Rechtssatz

Daß im Widerspruch gegen eine eV Gründe geltend gemacht werden, die einen Aufhebungsantrag nach § 399 EO rechtfertigen würden, ersetzt nicht einen solchen Antrag, der ausdrücklich zu stellen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005886

Dokumentnummer

JJR_19700303_OGH0002_0080OB00050_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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