RS OGH 1970/3/5 2Ob36/70 (2Ob37/70), 2Ob221/70, 4Ob92/71, 8Ob255/75, 8Ob35/78, 2Ob54/78, 8Ob60/84, 2

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Veröffentlicht am 05.03.1970
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z6
ASVG §332 A
ASVG §333
ASVG §334

Rechtssatz

Versicherter im Sinne der § 332 bis 334 ASVG ist jeder, dem Ansprüche auf Leistungen nach dem ASVG zustehen. Ob diese Ansprüche wegen des Bestehens eines versicherungspflichtigen Verhältnisses oder wegen einer davon losgelösten Gleichstellung mit einem Arbeitsunfall begründet sind, ist nicht entscheidend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0084144

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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