Norm
ABGB §1460Rechtssatz
Gutgläubigkeit für die Ersitzung fehlt, wenn während der Ersitzungszeit eine Tafel "Privatweg", Durchfahrt bis auf Widerruf gestattet", aufgestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0034232Dokumentnummer
JJR_19700312_OGH0002_0010OB00008_7000000_001