Norm
ABGB §1152 IRechtssatz
"Der Konsulentenvertrag" zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Klienten, wonach jener mit der Wahrnehmung der rechtsfreundlichen Vertretung in allen Streitsachen und außerstreitigen Angelegenheiten des Klienten gegen ein monatliches Pauschalhonorar und Ersatz der Barauslagen betraut wird, ist als "freier" Dienstvertrag zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0021419Dokumentnummer
JJR_19700316_OGH0002_000BKD00046_6900000_001