Norm
ABGB §340Rechtssatz
Der noch bücherliche Eigentümer eines Grundstückes in einem Zusammenlegungsverfahren nach den bgld FLG 1950 ( FLG 1950 ), LGBl Nr 4/1951, kann dem gemäß § 27 Abs 2 dieses Gesetzes auflösend bedingten Eigentümer die die von ihm angestrebte Rückübertragung gefährdenden Bauführungen verbieten, dagegen nicht die Entfernung bereits errichteter Bauten verlangen ( Mehrheitsentscheidung ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0010307Dokumentnummer
JJR_19700317_OGH0002_0080OB00068_7000000_001