Norm
ZPO §321Rechtssatz
Die Zeugnisverweigerungsgründe sind in § 321 ZPO abschließend aufgezählt.Die Zeugnisverweigerungsgründe sind in Paragraph 321, ZPO abschließend aufgezählt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0040512Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018