Rechtssatz
Ein Anerkenntnis unterbricht zwar den Lauf der Verjährung, doch beginnt nach der Unterbrechung nur wieder eine dreijährige Verjährung zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0032394Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.10.2025