Norm
StGB §81 Z1 A1Rechtssatz
Zur Beurteilung der Frage des Vorliegens einer qualifizierten Gefahrensituation nach § 337 lit a StG (nunmehr § 81 Z 1 StGB) können auch solche Umstände herangezogen werden, die schon für die Verwirklichung des Grundtatbestandes von Bedeutung sind.Zur Beurteilung der Frage des Vorliegens einer qualifizierten Gefahrensituation nach Paragraph 337, Litera a, StG (nunmehr Paragraph 81, Ziffer eins, StGB) können auch solche Umstände herangezogen werden, die schon für die Verwirklichung des Grundtatbestandes von Bedeutung sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0092463Im RIS seit
02.04.1970Zuletzt aktualisiert am
17.11.2023