Norm
ABGB §1053Rechtssatz
Wenn der Neuwagenkäufer dem Autohändler seinen Altwagen um einen bestimmten Preis an Zahlungsstatt gibt, kommt dadurch zwischen den Genannten über den Altwagen ein Kaufvertrag zustande, auf Grund dessen der Autohändler Eigentümer des Altwagens wird, auch wenn in dem in der Folge vom Autohändler mit einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag über den Altwagen der Neuwagenkäufer (aus steuerlichen Gründen) als Verkäufer angeführt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0020000Dokumentnummer
JJR_19700408_OGH0002_0070OB00040_7000000_001