Norm
StPO §258 Abs2 CRechtssatz
Es liegt ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 258 Abs 2 StPO vor, wenn das Gericht nicht alle für und wider vorgebrachten Beweismittel prüft und berücksichtigt.Es liegt ein Verstoß gegen die Bestimmung des Paragraph 258, Absatz 2, StPO vor, wenn das Gericht nicht alle für und wider vorgebrachten Beweismittel prüft und berücksichtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0098533Dokumentnummer
JJR_19700408_OGH0002_0090OS00047_7000000_004