RS OGH 1970/4/14 8Ob78/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1970
beobachten
merken

Rechtssatz

Zahlung ist im Zweifel Anerkennung im Sinne des § 1396 ABGB. Ein solches Anerkenntnis ist im Zweifel deklarativ und schließt Bestreitung der Forderung wegen fehlender Causa nicht aus.Zahlung ist im Zweifel Anerkennung im Sinne des Paragraph 1396, ABGB. Ein solches Anerkenntnis ist im Zweifel deklarativ und schließt Bestreitung der Forderung wegen fehlender Causa nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0032813

Dokumentnummer

JJR_19700414_OGH0002_0080OB00078_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten