Rechtssatz
Zahlung ist im Zweifel Anerkennung im Sinne des § 1396 ABGB. Ein solches Anerkenntnis ist im Zweifel deklarativ und schließt Bestreitung der Forderung wegen fehlender Causa nicht aus.Zahlung ist im Zweifel Anerkennung im Sinne des Paragraph 1396, ABGB. Ein solches Anerkenntnis ist im Zweifel deklarativ und schließt Bestreitung der Forderung wegen fehlender Causa nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0032813Dokumentnummer
JJR_19700414_OGH0002_0080OB00078_7000000_002